Verkehrs-, Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Vertretung in Verkehrsunfallangelegenheiten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, insbesondere die...
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Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen
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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach dem Versicherungsvertragsgesetz
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Prüfung von Versicherungsbedingungen und insbesondere des Deckungsumfanges
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Geltendmachung von Versicherungsprämien und Regressforderungen
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Vertretung in gerichtlichen Strafverfahren als Verteidiger oder Privatbeteiligtenvertreter
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Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren und Führerscheinentzugsverfahren
ARBÖ-Mitglieder erhalten kurze telefonische Auskünfte in Verkehrsangelegenheiten kostenlos.
Verteidigung im gerichtlichen Strafverfahren und vor den Finanzstrafbehörden
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Strafverteidigung wegen öffiziösen sowie Privatanklagedelikten
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Vertretung in Finanzstrafverfahren
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Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz
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Vertretungen in Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Wir vertreten laufend auch in Wirtschaftsstrafangelegenheiten sowie in sonstigen Strafverfahren. Wir sind darauf eingerichtet auch langwierige Prozesse zu bestreiten, ohne Beeinträchtigung der Qualität. Dabei sind wir bemüht, die Verfahren kurz und effizient zu halten und ein bestmögliches Ergebnis für unsere Klienten zu erwirken.
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Geltendmachung und Durchsetzung sowie die exekutive Betreibung von Forderungen
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Anmeldung von Forderungen in Konkurs oder Ausgleichsverfahren
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Erhebung von Schuldnerdaten
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Beratung über Erfolgsaussichten von Betreibungsfällen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in streitigen Zivilverfahren und in der Betreibung von Forderungen gegenüber säumigen Zahlern.
Uns beauftragen eine Vielzahl von großen Unternehmungen, Versandhäusern, Versicherungen, Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie Unternehmungen auf dem Gebiet der Telekommunikation mit der Einbringung Ihrer offenen Forderungen.
Damit die Betreibung rasch und effizient erfolgt, verfügen wir über eine Computeranlage modernsten Standards. Wir haben die Möglichkeit mittels elektronischer Datenübertragung mit den Gericht zu kommunizieren und mittels Computerabfrage Firmen- und Grundbuchsauskünfte einzuholen sowie auf die gerichtliche Insolvenzdatei und auf die gerichtlichen Geschäftsbehelfe in Exekutionssachen zu greifen.
Wir bearbeiten ständig mehrere Tausend Eintreibungsfälle, wofür uns langjährig tätige Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Bei großen Klienten erfolgt die Übergabe der Inkassofälle und die laufende Kommunikation über den jeweiligen Stand der Betreibung mittels Datenträger oder direkt online über das Internet.
Wir sind in der Lage innerhalb kürzester Zeit das Datenübertragungssystem bei Neuklienten auf unsere Kosten zu installieren und bei Vorhandensein der erforderlichen Schnittstellen die Datenausgleiche und den Informationsaustausch automatisch vorzunehmen. Es gewährleistet dies ein Mindestmaß an Kommunikationsaufwand, was auch unseren Klienten zugute kommt und sichert, dass jeweils der aktuellste Betreibungsstand zur Kenntnis gebracht werden kann.
Die Überweisung der vereinnahmten Fremdgelder erfolgt prompt, wobei die Zahlungsmitteilung mit Bekanntgabe des Zahltages und der Betragshöhe über die EDV des Klienten eingespielt werden kann.
Dementsprechend sind wir eingerichtet Betreibungsfälle auch in großer Stückzahl zu übernehmen und innerhalb kürzester Zeit effizient zu bearbeiten. Üblicherweise erfolgt die Geltendmachung uns übergebener Forderungen innerhalb zweier Tage nach Übergabe uns Vorhandensein aller erforderlichen Informationen.
Klienten ohne eingerichtetes EDV-Übertragungssystem übergeben uns Eintreibungsfälle indem sie uns die ausständige(n) Rechnung(en) mit einer kurzen Mitteilung faxen. Wir nehmen sodann mit dem Klienten den Kontakt telefonisch auf und wird der Fall sodann unverzüglich bearbeitet.